Zertifizierungen

Wir erfüllen höchste Qualitätsanforderungen

Sie können sich bei uns darauf verlassen, Bauleistungen in höchster Qualität zu erhalten. Unsere Zuverlässigkeit und technische Kompetenz wird durch die maßgeblichen Prüfstellen bestätigt. Außerdem haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, das Qualitäts- und Sicherheitsbewusstsein unserer Mitarbeiter permanent zu fördern und zu stärken.

Freistellungsbescheinigung

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes

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Nachweis zur Steuerschuldnerschaft

Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/ oder Gebäudereinigungsleistungen
Bauleistungen im Sinne des § 13b Absatz 2 Nr. 4 UStG

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Präqualifikation PQ-VOB

Die Präqualifikation PQ-VOB ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsstellen (PQ-Stellen) nach festgelegten Kriterien, insbesondere auf Basis der in § 6a VOB/A, § 6a EU VOB/A, § VS VOB/A definierten Anforderungen.

Die Präqualifikation entspricht einer Zertifizierung. Mit dem Unterschied, dass die Gültigkeit nicht durch ein Zertifikat, sondern durch den aktuell gültigen Eintrag in das amtliche Verzeichnis PQ-VOB bestätigt ist.

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Fremdüberwachung Kanalbau RAL-GZ 961, Beurteilungsgruppe KOB AK1

Nachweis der Fachkunde, der technischen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit auf technischer Vertragserfüllung im Rahmen der Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und den zugehörigen Bauwerken.

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Zertifikat: Kanaldichtheitsprüfung

Kanaldichtheitsprüfung: Die Kollegen haben die Erlaubnis der „Rezertifizierung Sachkunde-, Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen in NRW“

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Schweißschein: PE-Schweißer GW 330

Hiermit sind die Kollegen dazu befugt, die Schweißarbeiten auf Baustellen zu übernehmen.

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Arbeits- und Gesundheitsschutz OHSAS 18001

Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem auf Grundlage der AMS Bau.

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MVAS 99: Verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

Alle Bauleiter und Schachtmeister haben die „verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“. Sie dient der Baustellenabsicherung auf innerörtlichen Straßen sowie auf Landstraßen außerorts.

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