AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Straßen-und Tiefbau GmbH, Kirchhundem
Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller von uns geschlossenen Verträge. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen gelten nur, soweit dies ausdrücklich von uns zugestanden wird. Sie gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos leisten.
Jede Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen, auch mündliche Abreden, bedart zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
I. Allgemeines
Unsere Angebote auf Durchführung von Bauarbeiten verstehen sich alle gemäß der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B.
II. Angebot und Annahme
1. Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn die schriftliche Bestätigung von uns gegeben wurde. Die Übernahme des Auftrags erfolgt unter dem Vorbehalt der Lief er-und Durchführungsmöglichkeit. Ein Vertragsangebot, das uns ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB unterbreitet, gilt als abgelehnt, wenn wir es nicht innerhalb von einem Monat ab Einigung schriftlich annehmen.
2. Die Preise sind unter Zugrundelegung der am Tag der Angebotsabgabe gegebenen Kosten ermittelt. Tritt eine Erhöhung dieser Kosten bis zur endgültigen Abwicklung des Auftrages ein, so sind wir berechtigt, eine angemessene Erhöhung der Preise vorzunehmen, sofern nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart sind.
3. Abgaben, welche durch Bundes-oder Landesgesetz, Tarifänderungen usw. während der Ausführung des Auftrages in Kraft treten sowie sonstige Umstände, die unsere Leistung entsprechend verteuern, gehen in jedem Fall zu Lasten unseres Auftraggebers.
4. Die Punkte 2. und 3. geltend bei Verträgen, die wir mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB abschließen, mit der Maßgabe, dass Preiserhöhungen nicht möglich sind, wenn unsere Leistung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden soll.
5. Wir sind auch dann berechtigt, unsere Preise neu festzusetzen, wenn sich die Ausführung der vertraglichen Leistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, um mehr als vier Monate verzögert.
6. Die Zuschlags-und Bindungsfrist beträgt nach Angebotsabgabe vier Wochen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
III. Durchführung und Abrechnung
1. Wir werden nach Möglichkeit entsprechend unserem betrieblichen Leistungsvermögen, die vereinbarten Ausführungsfristen einhalten. Sollte uns dies nicht gelingen, so können hieraus keinerlei Ersatzansprüche hergeleitet werden, es sei denn, die Verzögerung wurde von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
2. Grundlage für die Abrechnung sind, soweit keine Pauschalpreise vereinbart wurden, das örtliche Aufmass, evtl. Zeichnungen, Lieferbelege sowie Berichte, sonstige Leistungsbescheinigungen und die Einheitspreise des Angebots.
IV. Sachmängelhaftung
Erkennbare bzw. festgestellte Mängel sind sofort nach Fertigstellung, spätestens bei Abnahme, nach telefonischer Vorankündigung, schriftlich, unter Geltendmachung von Art und Umfang des Mangels im Einzelnen, zu rügen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nach Fertigstellung bzw. bei Abnahme des Objekts nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber drei Monate nach Fertigstellung schriftlich anzuzeigen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten allein die Bestimmungen der VOB/B. Bei Arbeiten, die in Teilabschnitten abgewickelt werden, gilt das fertige Los als abgeschlossen.
V. Zahlungen
1. Sämtliche Zahlungen haben in bar ohne Abzug sofort nach Zugang der Rechnung, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zu erfolgen. Bei verspäteter Zahlung ist unsere Forderung vom Fälligkeitstage an bis zum Eintritt des Verzuges in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu verzinsen, es sei denn, der Vertrag ist mit einem Verbraucher im Sinne des§ 13 BGB geschlossen worden.
Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Zinsen, vor allem von Verzugszinsen, bleibt vorbehalten.
2. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Begleichung unserer Forderungen auf den Auftraggeber über.
3. Unsere Liefer-bzw. Leistungspflicht setzt die unbedingte Kreditwürdigkeit des Auftraggebers voraus. Sollten in dessen Person, nach Eingehung unserer Verpflichtung, Gründe vorliegen, die die Kreditwürdigkeit herabsetzen oder die einen Insolvenzgrund bedeuten, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag bzw. dem noch nicht erfüllten Teil ohne Schadensersatzpflicht unsererseits zurückzutreten. Wir sind ferner berechtigt, nach unserer Wahl sofortige Zahlung oder Sicherstellung des Kaufpreises für schon bewirkte Leistungen zu verlangen.
VI. Aufrechnungsverbot
Sie haben das jederzeitige Recht, sich unentgeltlich und unverzüglich über die zu Ihrer Person erhobenen Daten zu erkundigen. Sie haben das jederzeitige Recht, Ihre Zustimmung zur Verwendung Ihrer angegeben persönlichen Daten mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Zur Auskunftserteilung wenden Sie sich bitte an den Anbieter unter den Kontaktdaten im Impressum. (Quelle: www.impressum-recht.de)
VII. Geltung der VOB
Bestimmungen, die in den vorgenannten Bedingungen nicht enthalten sind, richten sich nach den allgemeinen technischen Vorschriften (VOB Teil C) und den allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B-DIN 1961).
VIII. Allgemeine Bestimmungen
1. Sollten eine oder mehre Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen gültig.
2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern gilt, auch wenn dieser seinen Sitz im Ausland hat, deutsches Recht.
3. Erfüllungsort ist Lennestadt.
4. Gerichtsstand ist Lennestadt, der Verwender kann aber auch am Sitz des Bestellers klagen.
5. Die Punkte 3. und 4. geltend nicht für Verträge, die wir mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB abschließen.
© Copyright 2015, Straßen- und Tiefbau GmbH Startseite | Kontakt | Sitemap | Impressum | Datenschutz | AGB